Feuerwehrführerschein lässt schon viel zu lang auf sich warten

Veröffentlicht am 30.04.2010 in MdB und MdL

Thomas Knapp MdL

Thomas Knapp: „Die Rechtsgrundlage ist mittlerweile fast ein Jahr alt und die Angehörigen der Feuerwehren und Rettungsdienste brauchen diese Regelung dringend.“

Die Landesregierung hat nun offensichtlich einen Verordnungsentwurf erarbeitet, der die Einführung des sog. Feuerwehrführerscheins erlaubt. SPD-Landtagsabgeordneter Thomas Knapp begrüßt diesen längst überfälligen Schritt: „Die Rechtsgrundlage ist mittlerweile fast ein Jahr alt und die Angehörigen der Feuerwehren und Rettungsdienste brauchen diese Regelung dringend.“

Konkret ginge es darum, dass seit 1999 erworbene Führerscheine der Klasse B nur noch zum Führen von Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t berechtigen, Einsatzfahrzeuge aber meist schwerer sind. Viele jüngere Mitglieder der Einsatzdienste dürften daher nicht ans Steuer. „Die Neuregelung erlaubt es Fahrerlaubnisinhabern, nach einer organisationsinternen Schulung und Prüfung Fahrzeuge bis 4,75 t zu fahren“, erläutert Knapp. Möglich wurde diese Regelung durch eine Initiative der SPD-Bundestagsfraktion letzten Sommer. Im Land hatte die SPD-Landtagsfraktion mehrmals eine rasche Umsetzung angemahnt.

Allerdings seien mit der neuen Regelung noch nicht alle Probleme gelöst. „Im Bundesrat hängt nach wie vor die Rechtsgrundlage für eine qualifizierte Fahrtberechtigung für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 t fest“, berichtet Knapp. Der Landesregierung würde es gut zu Gesicht stehen, im dortigen Verkehrsministerium auf die Tube zu drücken. „Auch ungelöst ist das Problem der Anhänger, das besonders den DLRG beim Transport von Booten betrifft“, moniert der SPD-Landtagsabgeordnete. Dort gelten die bisherigen Regelungen fort.

Kurios findet Thomas Knapp die Tatsache, dass es der Regierung offensichtlich nicht erlaubt war, eine Verordnung selbst zu verabschieden, sondern die CDU-Fraktion ihr Einverständnis geben musste. „Im besten Fall war das ein PR-Gag der Fraktion, die sich hier mit Lorbeeren schmücken will, die sie sich in keinster Weise verdient hat“, wundert sich Knapp über das eher unübliche Prozedere bei der Bekanntmachung einer Verordnung.

Timo Steinhilper

 

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