Belastung der Anleger durch die Finanztransaktionssteuer

Veröffentlicht am 27.01.2012 in Bundespolitik

In den letzten Wochen wurde wieder häufig das Argument gegen die Finanztransaktionssteuer vorgebracht, dass diese letztlich von den Anlegern zu tragen wäre, da die Steuer die Rendite der Anlagen schmälere. Angeblich belastet die Finanztransaktionssteuer gerade das Riester-Sparen. Eine Be¬trachtung der tatsächlichen Belastungswirkungen entlarvt diese Argumentation als irreführend.

Zunächst ist festzustellen, dass sich die Finanztransaktionssteuer grundsätzlich auf die Anleger auswirken kann. Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Finanztransaktionssteuer sieht zwar vor, dass die Finanzinstitute (Banken, Investmentfonds, Versicherungen usw.) die Steuer schulden. Außerdem sind eine ganze Reihe von Finanztransaktionen, wie der Abschluss von Versicherungsverträgen, Hypothekendarlehen, Verbraucherkrediten oder Zahlungsdienstleistungen, ausdrücklich von der Steuer ausgenommen.

Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Finanzinstitute bei allen betroffenen Finanztransaktionen versuchen werden, die Steuer ihren Kunden als Kostenfaktor in Rechnung zu stellen. Nach allen Erfahrungen hängt es vor allem von der Wettbewerbssituation auf den Finanzmärkten ab, ob diese Überwälzung gelingt. Die Möglichkeit der Überwälzung spricht aber keineswegs gegen die Finanztransaktionssteuer. Wegen des sehr geringen Steuersatzes, der nach den Beschlüssen des SPD-Bundesparteitages bei 0,05 Prozent und nach dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission bei 0,1 % des Basiswertes bei Käufer und Verkäufer liegen soll, wirkt sie sich praktisch lediglich auf solche Transaktionen mit hoher Umschlagshäufigkeit aus.

Geschäfte mit Bezug zur Realwirtschaft, wie Kapitalanlagen privater Anleger oder Finanzierungen von Unternehmen, sind Einmaltransaktionen oder sind durch wenige Umschichtungen gekennzeichnet und werden nur minimal verteuert (siehe Beispiele). Die von den Finanzinstituten erhobenen Gebühren und Provisionen machen im Übrigen ein Vielfaches der Kosten der Finanztransaktionssteuer aus. Dagegen belastet die Finanztransaktionssteuer spekulative Transaktionen, die eine ungleich höhere Anzahl von Umschichtungen aufweisen und ganz überwiegend zwischen Finanzinstituten stattfinden. insbesondere der elektronische Hochgeschwindigkeitshandel an den Börsen, der zu einer extremen Aufblähung des Handelsvolumens geführt hat, wird dadurch unattraktiv. Dies zeigt, dass die Finanztransaktionssteuer Spekulationen dämpft, realwirtschaftliche Geschäfte effektiv nicht behindert und in der Belastung eher Institutionelle und andere Großanleger spürbar treffen wird.

Nicolette Kressl Dr. Carsten Sieling

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Beispiele
1. Direktkauf von Aktien durch einen Kunden
Ein Kunde kauft eine Aktie für insgesamt 10.000,00 E.
Aktienkauf 10.000 €
Bankprovision 0,3 - 0,6 % 30 - 60 €
Finanztransaktionssteuer 0,05 % 5 €
Kundenbelastung insgesamt 35 - 65 €

Die Bankprovision ist also 6 bis 12 mal so hoch wie die Finanztransaktionssteuer.

2. Kauf eines Aktieninvestmentfonds für 10.000,00 €
Wert des Fonds 10.000 €
Ausgabeaufschlag 2 % 200 €
Finanztransaktionssteuer 0,05 % 5 €
Kundenbelastung insgesamt 205 €

Die Provision der Bank bzw. Fondsgesellschaft beträgt das 40-fache der Finanztransaktionssteuer.

3. Investmentfonds werden mit der Finanztransaktionssteuer auch bei den Wertpapiertransaktionen innerhalb des Fonds belastet.
Bei einem Aktienfonds be¬trägt die durchschnittliche Umschlagshäufigkeit etwa 50 D. h. für die Hälfte des Fondswertes werden einmal pro Jahr Käufe und Verkäufe getätigt. Die jährliche Gebührenbelastung eines Aktienfonds beträgt zwischen 1,3 % und 1,5 %. Die laufende Belastung sieht deshalb wie folgt aus:
Wert des Fonds 10.000 €
Umsatz im Fonds 5.000 €
Finanztransaktionssteuer 0,05 % 5 €
Gebühren 1,3 % 130 €
Kundenbelastung insgesamt 135 €

Die Fondsgebühren betragen das 38-fache der Finanztransaktionssteuer.

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Quelle: Dr. Richard Böger Vorstandsvorsitzender Bank für Kirche und Caritas eG Stellungnahme zur Finanztransaktionssteuer anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutsches Bundestages am 30. November 2011;

 

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