Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans ab 2015 und Anmeldung von Straßenprojekten dazu

Veröffentlicht am 19.03.2013 in Landespolitik

Statement von Katja Mast zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans ab 2015 und der Anmeldung von Straßenprojekten dazu:

"Der Bundesverkehrswegeplan ist das wichtigste Steuerungselement zur Entwicklung der zukünftigen Verkehrsinfrastruktur in Deutschland. Die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans ist ein neue Chance, endlich auch auf Bundesebene Transparenz und Struktur ins planerische Verkehrschaos zu bringen. Für uns in der Region ist beim neu zu entwickelnden Vorschlag wichtig:
- Die Westtangente 1. Bauabschnitt muss weiterhin im vordringlichen Bedarf bleiben, ebenso
- die Ortsumfahrung Bauschlott (B294),
- die B10 Pforzheim/Eutingen-Niefern und
- der Ausbau der A8 zwischen der Anschlussstelle Pforzheim-Nord und Wurmberg.

Das hat das Land jetzt auch in seinem Vorschlag bestätigt. Für die Ortsumfahrung in Mühlacker gibt es eine Zwischenlösung. Jetzt ist es wichtig, dass die Gebietskörperschaften und Verbände die Wichtigkeit der Verkehrsprojekte für den Nordschwarzwald in der Anhörung und in ihren Stellungnahmen deutlich machen, damit es bei uns voran geht. Wenn die Projekte vom Bund priorisiert werden, erwarte ich, dass diese Prioritätenliste des Bundes von allen als bindend angesehen wird und unkontrolliert ausgeschüttete Geldsegen der Vergangenheit angehören, sondern das Geld dort investiert wird, wo es am dringendsten gebraucht wird.

Denn im Verkehrsnetz hat die Bundesregierung mit ihrer Politik deutliche schwarze Löcher hinterlassen: Der bisheriger Bundesverkehrswegeplan aus dem Jahr 2003 ist stark überzeichnet: Allein in Baden-Württemberg sind Stand heute noch ca. 230 Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von über 10,6 Mrd. Euro nicht begonnen. Das Land hat mit seiner Prioritätenliste der planfestgestellten nicht im Bau befindlichen Bundesfernstraßen vom letzten Jahr schon lange ein Navigationsinstrument für alle geschaffen, um den Weg durch das Verkehrschaos zu finden. Dort wurde unsere Westtangente hoch priorisiert, doch die schwarz-gelbe Bundesregierung hielt sich nicht daran. Deshalb will ich, dass der Bund diese Liste berücksichtigt und nicht dauernd falsch abbiegt. Denn Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat diese transparente Lösung mit seinem willkürlichen Ausschütten von Geldmitteln boykottiert."

Hintergrundinformation:
Das Verfahren und die Entwürfe zum Bundesverkehrswegeplan 2015 gehen nun in eine öffentliche Anhörung. Im April folgt dazu eine Regionalkonferenz im Regierungsbezirk. Die nun beginnende Anhörung ist also der Beginn eines mehrjährigen Verfahrens. Am Ende entscheidet der Bund über die Aufnahme von Maßnahmen in den Bundesverkehrswegeplan. Dieses Verfahren wird wohl erst 2016 abgeschlossen sein - gleichwohl verlangt der Bund bis Ende September 2013 eine Anmeldeliste von den Ländern. Im Bereich Schiene endet die Frist Ende März. Zu beiden Verkehrsträgern beteiligt das Land die Öffentlichkeit.

Der Bund wird die gemeldeten Maßnahmen bewerten und gegebenenfalls in den Bundesverkehrswegeplan 2015 aufnehmen. Der Bundestag beschließt über die Aufnahme der Projekte des Bundesverkehrswegeplans in die Bedarfspläne der Ausbaugesetze. Erst diese enthalten Finanzierungspläne und -Programme.

Grundlage für die Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist der zuletzt im Jahr 2003 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) aufgestellte Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Der Bund schreibt darin fest, wo und wie dringlich einzelne Projekte sind. Die Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des BVWP ist eine wesentliche Voraussetzung für die Planung und Umsetzung einer Maßnahme.

Der nächste BVWP soll im Jahr 2015 vorgelegt werden, die Arbeiten daran laufen. Der Plan legt den Bedarf für die kommenden 10 bis 15 Jahre fest.

 

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