"Der Rahmen für eine erfolgreiche EU-Fördermittelpolitik des Landes Baden-Württemberg ab 2014 ist gesetzt"

Veröffentlicht am 23.11.2013 in Europa

Nach über einjährigen Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten im Rat hat das Europäische Parlament heute dem Gesetzespaket für die EU-Förderperiode ab 2014 zugestimmt. "Der jahrelange Einsatz hat sich gelohnt. Viele der Punkte, für die ich mich bei meiner Arbeit im Regionalentwicklungsausschuss kontinuierlich eingesetzt habe, sind in die neuen Verordnungen eingeflossen und werden somit der zukünftigen EU-Förderpolitik unseres Landes Baden-Württemberg zu Gute kommen", bringt der SPD-Europaabgeordnete Peter SIMON das Abstimmungsergebnis auf den Punkt.

Nach über einjährigen Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten im Rat hat das Europäische Parlament heute dem Gesetzespaket für die EU-Förderperiode ab 2014 zugestimmt. "Der jahrelange Einsatz hat sich gelohnt. Viele der Punkte, für die ich mich bei meiner Arbeit im Regionalentwicklungsausschuss kontinuierlich eingesetzt habe, sind in die neuen Verordnungen eingeflossen und werden somit der zukünftigen EU-Förderpolitik unseres Landes Baden-Württemberg zu Gute kommen", bringt der SPD-Europaabgeordnete Peter SIMON das Abstimmungsergebnis auf den Punkt.

"Bewährtes wie z. B. die Förderung von Existenzgründerzentren und Technologieparks oder der Fokus auf der umfassenden Förderung von Investitionen in Innovation und Forschung für öffentliche oder private Unternehmen sowie Einrichtungen, haben wir beibehalten. Dadurch wird Baden-Württemberg als Land der Tüftler weiter gestärkt", betont das Mitglied des Regionalentwicklungsausschusses. Aber auch für die Bewältigung neuer Herausforderungen bieten die EU-Verordnungen zusätzliche Perspektiven. "Sowohl für die Umgestaltung von Konversionsflächen als auch für Projekte der gemeinschaftlichen Regionalentwicklung in funktionalen Räumen wie z. B. in den Metropolregionen Rhein-Neckar und Stuttgart oder für andere Modelle regionaler Zusammenarbeit können EU-Fördermittel in Anspruch genommen werden", erläutert Peter SIMON weiter.

Mit Erfolg hat er sich zudem für eine stärkere Vereinfachung der Regeln eingesetzt. So werden auf seinen Vorschlag hin u. a. die Pauschalsätze für die Erstattung von Reise- oder Materialkosten erhöht und erstmals den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geboten, eine Bagatellgrenze von 250 Euro für Rückforderungen von Zuwendungen einzuführen. "Was sich auf dem Papier wie eine Lappalie anhört, bedeutet für die zuständigen Behörden konkrete Verwaltungsvereinfachung, da z. B. geringfügige Rechnungs- oder Rundungsfehler nicht mehr langwierig zurückverfolgt und zurückerstattet werden müssen. Gerade für die Projektverantwortlichen vor Ort war es deshalb enorm wichtig, dass wir den Entwurf der Europäischen Kommission nachgebessert haben", unterstreicht Peter SIMON.

Die regionalen Akteure werden in den neuen Verordnungen zudem erstmals in sämtliche Phasen der Erstellung und Umsetzung der Operationellen Programme verbindlich einbezogen. "Das gibt es zukünftig sogar schwarz auf weiß, da die Maßnahmen zur Einbindung der lokalen und regionalen Akteure explizit in den Operationellen Programmen benannt werden müssen. An ihnen führt also kein Weg mehr vorbei", betont Peter SIMON.

"Die Rahmenbedingungen für Baden-Württemberg in der nächsten EU-Förderperiode sind besser als je zuvor. Das hat die grün-rote Landesregierung auch schon frühzeitig erkannt und die Planungen für die Zeit ab 2014 z. B. durch den Wettbewerb 'regiowin' vorbildlich vorangetrieben und steht damit zum geplanten Inkrafttreten der neuen EU-Strukturfondsverordnungen am 1. Januar 2014 bereits bestens vorbereitet in den Startblöcken", so Peter SIMON abschließend.

 

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