Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn kommt

Veröffentlicht am 19.03.2014 in MdB und MdL

Katja Mast, arbeits- und sozialpolitische Sprecherin:

Der flächendeckende, allgemeine gesetzliche Mindestlohn wird umgesetzt: ohne Wenn und Aber und Ausnahmen für einzelne Branchen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bringt damit ein zentrales Anliegen aus dem Koalitionsvertrag in Rekordzeit auf den Weg. Ein sozialdemokratisches Herzensanliegen wird damit umgesetzt.

„Die Bundesarbeitsministerin hat heute ihren Entwurf zur Einführung eines allgemeinen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland vorgelegt. Damit bringt Andrea Nahles ein zentrales Anliegen aus dem Koalitionsvertrag in Rekordzeit auf den Weg. Ein sozialdemokratisches Herzensanliegen wird umgesetzt. Lohndumping als Wettbewerbsvorteil wird ein Riegel vorgeschoben. Der Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro je Stunde gilt für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, in gleicher Höhe, in Ost und West.

Faire Bezahlung ist und bleibt ein Kernanliegen der SPD. Mit dem Mindestlohn stellen wir sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die nötige Anerkennung und der gebührende Respekt für die von ihnen geleistete Arbeit entgegengebracht wird. Arbeit bekommt ihre Würde zurück.

Der Mindestlohn ist – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – ab 1. Januar 2015 die flächendeckende, bundesweit geltende Lohnuntergrenze. Nur Branchen, die bis zum Abschluss des parlamentarischen Verfahrens einen Mindestlohn über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz vereinbart haben beziehungsweise vereinbaren, können abweichend vom allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro maximal bis Ende 2016 nach dem vorliegenden Mindestlohntarif entlohnen.

In Vorbereitung auf die Formulierung des Gesetzentwurfes hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) intensive Gespräche mit Gewerkschaften und Branchenvertretern geführt. um möglichen Umstellungsschwierigkeiten begegnen zu können.

Wir stärken mit den vorgesehenen gesetzlichen Regelungen die Tarifautonomie, denn Tarifvertragsparteien können weiter Mindestlohntarifverträge abschließen. Wenn ein solcher für die Branche repräsentativer Mindestlohntarifvertrag vereinbart wurde, können die Tarifvertragsparteien beim BMAS einen Antrag auf Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz stellen. Damit ist für alle Branchen, die ein bisschen mehr Zeit benötigen, um sich auf den neuen Rahmen einzustellen, die Möglichkeit eröffnet, eine behutsame Anpassung an den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn vorzunehmen. Wir begrüßen, dass das BMAS diesbezüglich weitere Gespräche mit verschiedenen Branchen führt.

Mindestlöhne sind Kernelemente sozialer Gerechtigkeit – und eine wichtige Grundvoraussetzung für gute Arbeit.“

 

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